Auslieferungen und Europäische Haftbefehle und Übergaben
Anwälte mit Erfahrung in Auslieferungsverfahren und Europäischen Haftbefehlen und Übergaben
Oliver & Abogados besteht aus einem Team von Anwälten mit fundierter Erfahrung in Auslieferungsverfahren, Europäischen Haftbefehlen und Übergaben, die vor den Zentralen Instruktionsgerichten und den Strafkammern des Obersten Gerichtshofs durchgeführt werden.
Bei Oliver & Abogados bieten wir schnelle und effiziente Beratung und antizipieren jede Situation, die entstehen kann.
Wir beraten in Auslieferungs-, Europäischen Haft- und Übergabeverfahren vom Erlass des internationalen Haftbefehls durch den ersuchenden Staat bis zum Abschluss des Verfahrens, einschließlich der Einlegung von ordentlichen und außerordentlichen Rechtsmitteln.
Wir arbeiten aktiv mit Anwaltskanzleien im Ausland zusammen. Besonders hervorzuheben ist die Zusammenarbeit mit Kanzleien in Mexiko, Kolumbien, Venezuela, den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Portugal und Deutschland, die es uns ermöglicht, einen umfassenden Rechtsschutz zu bieten, der die Verteidigung des Angeklagten sowohl im ersuchten Land, also Spanien, als auch in dem Land, das die Übergabe verlangt, abdeckt.
Zu unseren Dienstleistungen gehört auch die Einreichung von Klagen vor internationalen Gremien und Gerichten, wie dem UN-Menschenrechtsausschuss oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Was sind Auslieferungsverfahren und Europäische Haftbefehle?
Auslieferungsverfahren und Europäische Haftbefehle und Übergabebefehle haben gemeinsam, dass ein ausländischer Staat Spanien um die Verhaftung und Übergabe eines Bürgers ersucht, der sich auf spanischem Hoheitsgebiet befindet, um im ersuchenden Staat vor Gericht gestellt zu werden oder eine Strafe zu verbüßen.
Gegen den gesuchten Bürger wird in Spanien ein Gerichtsverfahren eingeleitet, in dem entschieden wird, ob der Übergabe stattgegeben wird oder nicht.
Das Auslieferungsverfahren unterliegt den internationalen Verträgen, die in diesem Bereich zwischen Spanien und den verschiedenen Staaten unterzeichnet wurden und in denen das Legalitätsprinzip verankert ist, und wird nach dem Passiven Auslieferungsgesetz abgewickelt.
Europäische Haftbefehle zur Festnahme und Übergabe werden erlassen, wenn beide Staaten (der ersuchende und der ersuchte) Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind. Das Verfahren ist durch europäisches Recht geregelt, das in nationales Recht umgesetzt wurde.
Kontaktiere uns
Wenn gegen Sie ein förmliches Auslieferungs- oder Europäisches Haftbefehlsverfahren eingeleitet wurde oder wenn Sie vermuten, dass ein ausländischer Staat demnächst ein solches Verfahren gegen Sie einleiten könnte, zögern Sie nicht, sich an unser Team von Fachanwälten zu wenden.